Schuld setzt im deutschen Strafrecht voraus, dass die Person das Unrecht ihrer Tat erkennen kann und in ihrer Steuerungs- und Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Ist die Schuldfähigkeit nicht gegeben, kann eine Person wegen Schuldunfähigkeit zu einer Maßregel verurteilt werden, nicht jedoch zu Haft.
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