Die Strafvollstreckungskammer ist die „Abteilung“ des örtlich zuständigen Landgerichts, die für die Entscheidungen im Zusammenhang mit Haftentlassungen zuständig ist. Ihre interne Abkürzung ist StVK.
Die Strafvollstreckungskammer ist die „Abteilung“ des örtlich zuständigen Landgerichts, die für die Entscheidungen im Zusammenhang mit Haftentlassungen zuständig ist. Ihre interne Abkürzung ist StVK.