Zum Inhalt springen

Ziel- und Handlungsplan

    … bezeichnet in der sozialen Arbeit die Erarbeitung und Festlegung von Arbeitszielen zwischen Sozialarbeiter und Klienten. Darüber hinaus werden die einzelnen Handlungsschritte (wer macht was und wie und bis wann?) vereinbart.

    « Back to Glossary Index